CBAM und das Zerbrechen des globalen Industriehandels
Wichtige Punkte:
Zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. Juni 2024 mussten EU-Importeure der vorgenannten Produkte ihre importierten Waren anhand von KN-Codes verfolgen und CBAM-Berichte erstellen, in denen jedes Produkt einem von der EU vorgegebenen Standard-Emissionsfaktor zugeordnet wurde. Dies bedeutete, dass von den Lieferanten keine Maßnahmen erforderlich waren.
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