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Wie man sich als autorisierter CBAM-Anmelder bewirbt: Ein praktischer Leitfaden für EU-Importeure

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Von1. Januar 2026nur Unternehmen, die den Status einesAutorisierter CBAM-Anmelder (ACD)dürfen CBAM-Waren (Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Elektrizität) in den freien Verkehr in der Europäischen Union überführen. Wird die Genehmigung nicht rechtzeitig eingeholt, können die Sendungen an der Grenze stecken bleiben und Strafen nach sich ziehen.

Dieser Artikel erklärt:

die sich bewerben müssen;

  • den Zeitplan und den damit verbundenen Papierkram;
  • was passiert, wenn Sie zugelassen sind, und
  • schnelle Antworten auf die häufigsten "Was-wäre-wenn"-Szenarien, die von Kunden angesprochen werden.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns gerne eine SMS schicken an [email protected]

Wer braucht eigentlich die Genehmigung?

  • In der EU niedergelassene Importeuredie als Zollanmelder für CBAM-Waren fungieren.
  • Indirekte Zollvertreter(z. B. Spediteure), wenn sie die Zollanmeldung in eigenem Namen abgeben.
Es gibt keine Mengen- oder Wertbefreiungden ACD-Status beantragen. Auch gelegentliche Importeure mit geringem Volumen müssen einen Antrag stellen, wenn sie beabsichtigen, CBAM-Waren nach dem 1. Januar 2026 in die Union zu bringen.

Checkliste für die Zuschussfähigkeit

Vergewissern Sie sich, dass Sie alle sechs Kästchen ankreuzen können, bevor Sie auf "Bewerbung" klicken: 
Anforderung Nachweise, die Sie benötigen 
EU-Niederlassung GültigEORIin einem EU-Mitgliedstaat registrierte Nummer 
Finanzielle Leistungsfähigkeit Letzte JahresabschlüsseoderBankgarantie, falls verlangt 
Operative Kapazität Verfahren zur Einhaltung der CBAM-Vorschriften und verantwortliche Person in den Unterlagen 
Gutes Benehmen Keine schweren/wiederholten Zoll-, Steuer- oder Marktmissbrauchsdelikte in den letzten5 Jahre 
Zugang zur Registrierung Anmeldung zum EU-Zollhändlerportal (wie bei ICS2 und POSEIDON) 
Sicherheit (falls gewünscht) Bank- oder Versicherungsbürgschaft zur Deckung Ihres voraussichtlichen Bedarfs an CBAM-Zertifikaten 

Zeitplan für die Bewerbung & wichtig Daten 

Meilenstein Was es bedeutet Praktische Ratschläge 
28. März 2025 EU CBAM-Register öffnet für Zulassungsanträge Portal: Customs Trader Portal →CBAM > Berechtigungsmanagement-Modul (AMM) 
15. Juni 2025 Ende der"frühes Los"Fenster Vor diesem Datum eingereichte Anträge könnenbis zu 180 Tage verarbeitet werden. 
Nach dem 15. Juni 2025 Es gilt die normale Bearbeitungszeit Die Entscheidungen müssen innerhalb120 Tage.* 
31. August 2025 Empfohlener spätester sicherer Abgabetermin Die Behörde verfügt über die vollen 120 Tage vor dem 1. Januar 2026. 
1. Januar 2026 Beginn der endgültigen CBAM-Phase Nur ACDs dürfen CBAM-Waren einführen. 
* Wenn die Behörde zusätzliche Informationen anfordert, müssen Sie30 Tagezu antworten; die Uhr bleibt in der Zwischenzeit stehen. 

Wenden Sie sich an Ihre nationale CBAM-Behörde, um Zugang zum endgültigen CBAM-Portal zu erhalten (nicht Transitional Registry)

Um ein zugelassener CBAM-Melder zu werden, muss das Registrierungsverfahren startet im CBAM-Portal der EUund nicht das Übergangsregister der CBAM (das derzeitige Online-Portal, über das Importeure vierteljährliche CBAM-Meldungen einreichen). In einem ersten Schritt müssen Sie Kontaktieren Sie Ihre zuständige nationale Behörde (NCA)die Sie beraten und Ihren Antrag genehmigen werden. Jeder EU-Mitgliedstaat hat seine eigene nationale Wettbewerbsbehörde, die für die Bearbeitung von CBAM-bezogenen Registrierungen und Erklärungen zuständig ist. Um einen reibungslosen Start zu gewährleisten,  Besuchen Sie die offizielle EU-Liste, um Ihre nationale Wettbewerbsbehörde zu ermittelnund nehmen Sie über die angegebenen Kontaktinformationen Kontakt auf. Dieser Schritt ist obligatorisch, bevor Sie auf das Register zugreifen oder eine Erklärung einreichen. Nachstehend finden Sie eine konsolidierte Tabelle mit den offiziellen Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefonnummer und Website) aller nationalen Wettbewerbsbehörden, die direkt aus den neuesten Unterlagen der Europäischen Kommission zusammengestellt wurden.

Land (Code)Name der Behörde - NCAE-MailTelefonWebsite
Österreich (AT)Bundesministerium der Finanzen - Zollverwaltung[email protected]+43 502 335 60555https://www.bmf.gv.at
Belgien (BE)Föderaler öffentlicher Dienst für Gesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt - Dienst Klimawandel[email protected]+32 2 524 96 55https://www.health.belgium.be/en/cbam
Bulgarien (BG)Exekutivagentur für Umwelt[email protected]https://eea.government.bg/en
Kroatien (HR)Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung[email protected]+385 1 3717 111https://mingor.gov.hr
Zypern (CY)Umweltministerium, Ministerium für Landwirtschaft, RD&E[email protected]https://www.moa.gov.cy
Tschechische Republik (CZ)Zollverwaltung und Ministerium für Umwelt[email protected]https://www.mfcr.cz
Dänemark (DK)Dänische Energieagentur[email protected]https://ens.dk/ansvarsomraader/cbam-og-co2-kvoter/cbam
Estland (EE)Umweltausschuss[email protected]+372 662 5999https://keskkonnaamet.ee
Finnland (FI)Energiebehörde[email protected]+358 29 5050000https://www.energiavirasto.fi
Frankreich (FR)Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und industrielle und digitale Souveränität - DGDDI[email protected]+33 1 57 53 40 00https://www.douane.gouv.fr
Deutschland (DE)Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)[email protected]+49 30 8903 5050https://www.dehst.de/EN
Griechenland (EL)Ministerium für Umwelt und Energie[email protected]+30 213 1513 986https://ypen.gr
Ungarn (HU)Nationale Aufsichtsbehörde für Umwelt, Natur und Wasser[email protected]https://mbfsz.gov.hu
Irland (IE)Umweltschutzbehörde (EPA)[email protected]+353 53 916 0600https://www.epa.ie
Italien (IT)Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit[email protected]+39 06 5722 1https://mite.gov.it
Lettland (LV)Staatliche Umweltbehörde[email protected]+371 67 028 500https://www.vvd.gov.lv
Litauen (LT)Umweltschutzbehörde[email protected]+370 5 272 7370https://aaa.lrv.lt
Luxemburg (LU)Umweltagentur (AEV)[email protected]+352 247 868 01https://aev.etat.lu
Malta (MT)Behörde für Umwelt und Ressourcen (ERA)[email protected]+356 2292 3500https://era.org.mt
Niederlande (NL)Niederländische Emissionsbehörde (NEa)[email protected]+31 88 602 5500https://www.emissieautoriteit.nl
Polen (PL)Nationales Zentrum für Emissionsmanagement (KOBiZE)[email protected]+48 22 56 96 510https://www.kobize.pl
Portugal (PT)Portugiesische Umweltagentur[email protected]+351 210 519 400https://www.apambiente.pt
Rumänien (RO)Nationale Behörde für Umweltschutz[email protected]+40 21 207 11 00https://www.anpm.ro
Slowakei (SK)Ministerium für Umwelt[email protected]https://www.enviro.gov.sk
Slowenien (SI)Slowenische Umweltagentur[email protected]+386 1 478 4000https://www.arso.gov.si
Spanien (ES)Spanisches Büro für Klimawandel (OECC)[email protected]+34 91 597 61 00https://www.miteco.gob.es
Schweden (SE)Schwedisches Amt für Umweltschutz[email protected]+46 10 698 10 00https://www.naturvardsverket.se

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Einreichung Ihrer Bewerbung 

  1. Einloggenzum Zollhändlerportal und öffnen Sie das CBAM-Register. 
      2. Gehen Sie zuModul Berechtigungsmanagement → Neue Berechtigung.      3. Füllen Sie das Formular auf dem Bildschirm aus undBelege hochladen(Finanzdaten, Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften, Kontaktdaten, geforderte Sicherheit). 4. Einreichen. Ihre zuständige nationale Behörde (NCA) prüft die Akte und konsultiert bei Bedarf elektronisch die Kommission und andere NCAs.5. Verfolgen Sie den Status unter "Meine Genehmigungen". Die endgültige Entscheidung geht im Posteingang des Portals ein.6. Nach der Genehmigung wird Ihr CBAM-Konto automatisch aktiviert - es sind keine weiteren Schritte erforderlich.

Nach der Genehmigung: laufende Verpflichtungen

  • Vierteljährlich- mindestens halten 50 %Pder CBAM-Zertifikate, die Sie für das laufende Jahr benötigen, auf Ihr Konto.
  • Jährlich- die CBAM-Meldung abzugeben und die genaue Anzahl der Zertifikate zu übermittelnbis 31. Mai(erste Meldung fällig im Jahr 2027 für Einfuhren im Kalenderjahr 2026).
  • Aufzeichnungen- alle Import- und Emissionsdaten für die folgenden Länder aufbewahrenfünf Jahre.
  • Management von Veränderungen- informieren Sie Ihre NCA innerhalb von30 Tagewenn Ihr Unternehmen fusioniert, seine Rechtsform ändert oder die CBAM-Importe einstellt.

Häufig gestellte Fragen 

Frage Antwort 
Gibt es eine Frist für die Bewerbung? Keine feste Frist, aber Sie müssen zugelassen seinvordie erste Ankunft von CBAM-Waren aus1. Januar 2026aufwärts. Bewerben bis31. August 2025um sicher zu sein. 
Muss ich den Antrag nach der Einreichung erneut bestätigen? Nein. Die Behörde wird nur dann auf Sie zurückkommen, wenn sie zusätzliche Informationen benötigt. 
Ich führe weniger als 50 Tonnen pro Jahr ein - muss ich trotzdem eine Erklärung abgeben? Nein. Nach der Verabschiedung des Omnibus-Pakets sind Importeure, die weniger als 50 Tonnen pro Jahr einführen, von der Meldepflicht befreit. 
Was ist, wenn ich davon ausgehe, dass ich unter 50 t bleibe, diese Zahl aber später überschreite? Da der Schwellenwert nicht im Gesetz steht, sollten Sie bereits den ACD-Status haben. Die Einfuhr von CBAM-Waren ohne diesen Status stellt einen Verstoß dar. Stellen Sie sofort einen Antrag und geben Sie in Ihrem ersten jährlichen CBAM-Bericht alle Einfuhren vor 2026 an. Die Sanktionen werden von jedem Mitgliedstaat festgelegt. 
Kann ich mich rückwirkend anmelden? Eine rückwirkende Genehmigung ist in den Verordnungen nicht vorgesehen. Die Anträge sind nur ab dem Datum der Genehmigung gültig. 
Unsere Waren kommen durch mehrere EU-Länder - wie melden wir das? Reichen Sie eine konsolidierte jährliche CBAM-Meldung in dem Mitgliedstaat ein, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist, unabhängig davon, wo die Zollabfertigung stattgefunden hat.  
Ist eine direkte Vertretung des Zolls zulässig? Ja,indirektVertreter können als Anmelder auftreten. Wenn Sie sich direkt vertreten lassen, muss Ihr Unternehmen (der eingetragene Einführer) den ACD-Status besitzen. 

Praktische Tipps für eine reibungslose Anwendung

  • Fangen Sie früh an: Die interne Due-Diligence-Prüfung (Prüfung der Einhaltung der Vorschriften, der finanziellen Leistungsfähigkeit, der Bereitschaft zur Angabe von Emissionsdaten) dauert oft länger als das Ausfüllen des Formulars, vor allem, wenn ausreichende Nachweise für eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit erbracht werden müssen.
  • Automatisieren Sie die Datenerfassung: stimmen Sie Ihre Fakturierungssysteme und Zollagenten frühzeitig auf die CBAM-Codes ab; Fehler bei den HS-Codes können die Zollanmeldungen später ungültig machen. (Fehler oder Unstimmigkeiten bei den HS-Codes zwischen den Zollanmeldungen und den CBAM-Anmeldungen können Ihre CBAM-Anmeldung ungültig machen, was zu Strafen oder Wiedereinreichungen führen kann).
  • Budget für Zertifikate: Es ist wichtig, dass Sie sich ein klares Bild von Ihrem potenziellen Bedarf an CBAM-Zertifikaten und der Kohlenstoffsteuerbelastung im Jahr 2026 machen - unser Team kann Sie bei der Prognose und der entsprechenden Vorbereitung unterstützen.
  • Prüfpfad: eine einzige, überprüfbare Tabelle oder Datenbank zu führen, in der jede Einfuhrnummer mit dem entsprechenden Wert für die eingebetteten Emissionen verknüpft ist; dadurch wird die jährliche Erklärung zu einer Arbeit von zwei Stunden statt von zwei Wochen.

Ressourcen  

  • Verordnung (EU)2023/956zur Einführung des Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte (CBAM) 
  • Durchführungsverordnung (EU)2025/486- antragsverfahren & registrierungsregeln 
  • Europäische Kommission,CBAM Registry Benutzerhandbuch(April 2025) 
  • GD TAXUD,Standardwerte für die Übergangszeit(Anhang 2 Tabellen) 
  • CREA (2024),China Steel Brief 
  • IEEFA & JMK Research (2023),Dekarbonisierung der Stahlindustrie in Indien 
  • EBRD (2024),Kohlenstoffarmer Weg für den Stahlsektor in der Türkei 
  • IEA (2024),Fahrplan für Ammoniak-Technologie 
  • MDPI (2024),Dekarbonisierung von Chinas Primäraluminiumindustrie 
  • Energiestädte (2024),50 Schattierungen von Wasserstoff